Heimrenovierungsarbeiten

Wie sind die Lärmregelungen bei Renovierungsarbeiten?

Steht bei Ihnen in naher Zukunft ein grösseres Renovierungsprojekt an? Dann nichts wie ran ans Werk!

Renovierungsarbeiten: was ist alles an Lärm gestattet?

Es kann sehr befriedigend sein, das Eigenheim in Stand zu setzen, aber gleichzeitig auch extrem anstrengend. Selbstverständlich wird das Ganze nicht nur für Sie anstrengend, sondern ebenso für die Nachbarn. Wann ist es also erlaubt zu bohren und zu hämmern und wann muss man Rücksicht auf die anderen im Haus nehmen?

Mann bohrt Löcher in die Wand

Gesetzliche Reglungen: Lärmzeiten und Ruhezeiten

In der Schweiz gelten generell strenge Vorschriften, was die Ruhezeiten angeht. Und dies gilt selbstredend vor allem für nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Insbesondere beim Thema Lärm möchten wir juristisch auf der sicheren Seite sein und im Fall der Fälle auf gesetzlich bestimmte Regeln zurückgreifen können.

Zu den extremsten Lärmquellen im Wohnbereich gehören eindeutig die Renovierungsarbeiten, denn hierbei entsteht in den meisten Fällen durch die direkte Bearbeitungen der Bausubstanz enormer Körperschall, der kaum zu verhindern ist. Deshalb können sich die Nachbarn so gut wie nicht dagegen schützen.

Umso wichtiger ist die Einhaltung von festgelegten Ruhezeiten also bei umfassenden Renovierungsarbeiten. In der Schweiz gelten üblicherweise folgenden Ruhezeiten:

  • Die Nachtruhe ist von 22 bis 6 Uhr
  • Die Mittagsruhe ist von 12 bis 13 Uhr
  • Feiertage und Sonntage sind ganztägige Ruhezeiten

Die Interpretation von Uhrzeit und Lärm Regelungen

Keine Regeln ohne Ausnahmen, wie man so schön sagt. Auch bei der Uhrzeit-Regelung für Nachbarschaftsruhe ist sowohl qualitativ, als auch quantitativ nichts schwarz auf weiss. In der Regel handelt es sich hierbei nur um Richtwerte.

Allerdings heisst das nicht, dass Sie die Beschwerden von Nachbarn ignorieren sollen, die um 13:30 Uhr um Lärmpause bitten, während Sie noch mit dem Hammer beschäftigt sind. Im Gegenteil liegt der zeitspannenbezogene Nutzen auf der Seite der Lärmbelästigten. Die Nachtruhe gilt so vergleichsweise eher bis 7 Uhr morgens und die Mittagsruhe kann auch schon ab 11 Uhr eingefordert werden.

Bei der qualitativen Interpretation des Lärms gibt es allerdings mehr Spielraum für den Lärmmachenden: Denn die Ruhe während des Ruhezeitenfensters muss nicht zwingend zu 100 % eingehalten werden. Das heisst, dass Geräusche in sogenannter Zimmerlautstärke durchaus erlaubt sind.

Tipp:

Planen Sie am besten im Vorfeld, dass Sie die lauten Renovierungsarbeiten am Vormittag oder am Nachmittag erledigen. Leisere Arbeiten wie beispielsweise das Streichen von Wänden können Sie dann gut mittags oder abends erledigen. Alternativ dazu können Sie sich verdientermassen auch in dieser Zeit selbst ein wenig ausruhen.

Um sich über diese Regelungen und Arbeiten nicht den Kopf zu zerbrechen, können Sie auch gerne das professionelle Unternehmen HIRA Malerhandwerk für Ihre Renovierungsarbeiten beauftragen. Das kompetente und zuverlässige Team von HIRA Malerhandwerk kümmert sich um jegliche Renovierungsarbeiten und achtet selbstverständlich stets auf die Ruhezeiten – damit es mit den Nachbarn auch ja keine Probleme gibt. Kontaktieren Sie sogleich das Team von HIRA Malerhandwerk und sichern Sie sich ein kostenfreies und unverbindliches Angebot.

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FAQ:

Welche Renovierungsarbeiten bietet HIRA Malerhandwerk an?
HIRA Malerhandwerk bietet unter anderem folgende Dienstleistungen für seine Kundschaft an:

  • Fassadenarbeiten
  • Malerarbeiten
  • Trockenbauarbeiten
  • Renovierungsarbeiten
  • Bodenverlegung
  • Entrümpelungs- und Entsorgungsarbeiten

Gibt es einen Unterschied zwischen sanieren und renovieren?
Eine sogenannte Sanierung umfasst Reparaturarbeiten und bei einer Renovierung werden die Räumlichkeiten verschönert. Mit Modernisierungsmassnahmen können Sie Ihr Objekt aufwerten.

Weshalb renovieren?
Beispielsweise um:

  • die Sicherheit zu erhöhen
  • ein gesundes Wohnklima zu schaffen
  • Energiekosten zu senken – Geld einzusparen

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